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CLP = Vertragsentscheidungen von Verbraucher/innen zwischen Recht und Psychologie

Verbraucher/innen treffen fast täglich Entscheidungen, mit denen sie sich vertraglich binden. Fehlentscheidungen können dabei je nach Vertragsart nur wenig oder sehr belastend sein, sie können bis zur Gefährdung grundlegender Lebensbedingungen gehen: z.B. bei Überschuldung, Verlust des Wohnraums, Gesundheitsgefährdung. Aber was führt Menschen zu guten oder zu schlechten Vertragsentscheidungen? Und wer oder was schützt sie vor schlechten Entscheidungen?

Auf der einen Seite sind dies rechtliche Regeln. Aber der Entscheidungsvorgang ist viel komplexer als es die EU und die nationalen Gesetzgeber annehmen. Diese gehen noch immer überwiegend von einem unrealistischen Menschenmodell aus, dem rationalen, umfassend informierten „homo oeconomicus“. Sie verwenden auf diesen Modellmenschen zugeschnittene Regeln, die ihr Regulierungsziel – den Schutz der Verbraucher/innen – daher zum Teil verfehlen.

An dieser Stelle helfen die Psychologie und die experimentelle Ökonomie, bzw. die sog. interdisziplinäre „Entscheidungsforschung“ („decision science“ oder auch „behavioral economics“). Diese zeigen in immer größerer Präzision und Differenzierung, dass das Entscheidungsverhalten der Menschen von einer Vielzahl von Faktoren abhängt (z.B. von Emotionen, Wahrnehmungsverzerrungen [= Biases] und Faustregeln) und nicht rein rational kontrolliert abläuft. Die Begründer dieser Forschungsrichtung, Kahneman, Tversky und Vernon Smith (USA), haben 2002 den Nobelpreis für Ökonomie erhalten.

Die Unternehmen setzen diese Forschungsergebnisse schon seit Jahrzehnten ein, um Verbraucher/innen treffsicher zu beeinflussen und solcherart ihre Umsätze immer weiter zu steigern. Der Einsatz realistischer psychologischer Fundamente für eine effektivere staatliche Gesetzgebung und Marktregulierung wurde erstmals vor knapp 20 Jahren von einer Forschungsrichtung in den USA, den sog. „behavioral law and economics“ vorgeschlagen. Richard Thaler hat dafür 2017 den Nobelpreis für Ökonomie erhalten. Diese Forschungen haben in Europa aber bis heute nicht so richtig Fuß gefasst. Wir finden dies sehr bedauerlich und wollen es ändern.

Unsere Grazer Forschungsgruppe versucht, stabile Grundlagen für die Berücksichtigung der Erkenntnisse der modernen Psychologie, der Verhaltensökonomik und der Entscheidungswissenschaften in der Rechtssetzung im Bereich des interdisziplinär noch wenig untersuchten Verbrauchervertragsrechts zu erarbeiten. Spätere Erweiterungen auf andere Rechtsgebiete sind geplant. Das Projekt CLP vereinigt Forscher/innen aus den Bereichen Psychologie, Recht und Ökonomie. Methodisch bauen wir auf dem Ansatz der „behavioral law and economics“ auf und entwickeln diesen weiter, u.a. durch Ergänzung des Modells der „ecological rationality“ von Gerd Gigerenzer et al. In diesem letzteren Sinne können einfache Entscheidungsregeln, sog. „Faustregeln“ oder „Heuristiken“, in bestimmten Entscheidungssituationen zu besseren Entscheidungsergebnissen führen als das aufwändige Abwägen aller verfügbaren Informationen. Experimente sollen zeigen, wie Verbraucher/innen tatsächlich auf die Beeinflussung durch rechtliche Regeln reagieren und wie man sie – im Vergleich zur gegenwärtigen Rechtslage – effektiver und treffsicherer in die Lage versetzen kann, gute Vertragsentscheidungen zu treffen. Wir wollen also nicht in erster Linie die/den Verbraucher/in an das Recht, sondern das Recht an die/den Verbraucher/in anpassen und dabei die spezielle Vertragsabschluss-Umgebung und Abschluss-Situation beachten. Unsere derzeitigen Arbeitsgebiete sind: Mobilfunkverträge, Online-Shopping und Kapitalanlagen.

 

 

 

 

 

 

 

CLP-Büro

Elisabethstraße 32, 1. OG
8010 Graz



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