Mission Statement
Verbraucher:innen treffen fast täglich Vertragsentscheidungen, mit denen sie sich binden. Fehlentscheidungen können dabei je nach Vertragsart nur wenig oder sehr belastend sein, sie können bis zur Gefährdung grundlegender Lebensbedingungen gehen: z.B. bei Überschuldung, Verlust des Wohnraums, Gesundheitsgefährdung. Aber was führt Menschen zu einer guten oder zu einer schlechten Vertragsentscheidung? Und wer oder was schützt sie vor schlechten Vertragsentscheidungen?
Auf der einen Seite sind dies rechtliche Regeln. Aber der Entscheidungsvorgang ist viel komplexer als es die EU und die nationalen Gesetzgeber annehmen. Diese gehen noch immer überwiegend von einem unrealistischen Menschenmodell aus, dem rationalen, umfassend informierten „homo oeconomicus“. Sie verwenden auf diesen Modellmenschen zugeschnittene Regeln, die ihr Regulierungsziel – den Schutz der Verbraucher:innen – daher zum Teil verfehlen. An dieser Stelle kommt die Psychologie bzw. die interdisziplinäre „Entscheidungsforschung“ („decision science“ oder auch „behavioral economics“) ins Spiel. Empirische Studien zeigen in immer Differenzierung, dass das menschliche Entscheidungsverhalten von einer Vielzahl von Faktoren abhängt (z.B. von Emotionen, Wahrnehmungsverzerrungen [= Biases] und Faustregeln) und nicht rein rational kontrolliert abläuft.
Unternehmen setzen diese Forschungsergebnisse schon seit Jahrzehnten ein, um Verbraucher:innen treffsicher zu beeinflussen und solcherart ihre Umsätze zu steigern. Der Einsatz realistischer psychologischer Fundamente für eine effektivere staatliche Gesetzgebung und Marktregulierung wurde erstmals vor knapp 20 Jahren von einer Forschungsrichtung in den USA, den sog. „behavioral law and economics“ vorgeschlagen. Diese Forschungen haben in Europa aber bis heute nicht so richtig Fuß gefasst. Wir finden dies sehr bedauerlich und wollen es ändern.
Unsere Arbeitsgruppe (CLP) versucht, stabile Grundlagen für die Berücksichtigung der Erkenntnisse der modernen Psychologie in der Rechtssetzung im Bereich des interdisziplinär noch wenig untersuchten Verbrauchervertragsrechts zu erarbeiten. Die CLP - Arbeitsgruppe vereinigt Forscher:innen aus den Bereichen Psychologie und Recht, die je nach Fragestellung um weitere Disziplinen, wie beispielsweise der Umweltsystemwissenschaften oder der Ökonomie, ergänzt werden. Methodisch bauen wir auf dem Ansatz der „behavioral law and economics“ auf. Experimente sollen zeigen, wie Verbraucher:innen tatsächlich auf die Beeinflussung durch rechtliche Regeln reagieren und wie man sie – im Vergleich zur gegenwärtigen Rechtslage – effektiver und treffsicherer in die Lage versetzen kann, gute Vertragsentscheidungen zu treffen. Wir wollen also nicht in erster Linie die/den Verbraucher:in an das Recht, sondern das Recht an die/den Verbraucher:in anpassen und dabei die spezielle Vertragsabschluss-Umgebung und Abschluss-Situation beachten.
CLP - Forschungsfelder
Konsum der Zukunft: "Aktiv" und nachhaltig
Förderung von aktiver Beteilung am Energiemarkt
CLP - Leitung
Univ.-Prof. Mag. Dr.iur. LL.M. (Harvard) Brigitta Lurger
+43 316 380 - +43 (0)316 380 - 3313
Universitätsstraße 15 (D/IV), 8010 Graz
Do., 16:00 – 17:00 Uhr in ihrem Büro.
Um Voranmeldung per E-Mail wird gebeten.
Ao.Univ.-Prof. Dr.phil. Ursula Athenstaedt
+43 316 380 - +43 (0)316-380-5123
Universitätsplatz 2/III, 8010 Graz
Di., 12.30 - 14.00